Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.03.2002 - 6 B 96.3901 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bay-gemeindetag.de
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung und Verbesserung; teileinrichtungsinterne Kompensation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.01.2002 - 6 B 96.3901
- VGH Bayern, 26.03.2002 - 6 B 96.3901
Wird zitiert von ... (31)
- VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136
Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme
Im Hinblick auf die verbesserte Technik ist es oftmals schwierig, eine Verbesserung von einer Erneuerung abzugrenzen, sodass die beiden Alternativen ineinander fließen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 23).Dies führt zu einer höheren Belastbarkeit und geringeren Frostanfälligkeit, was sich wiederum positiv auf die Reparaturbedürftigkeit auswirken dürfte (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 24;… vgl. Gutachten der TÜV Rheinland LGA B. GmbH vom 26. Juni 2009, S. 10).
Hierdurch erfolgen eine Entlastung der Fahrbahn und eine Trennung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr (…vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005, a.a.O., Rn. 28; B.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 28).
- VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen
Im Hinblick auf die verbesserte Technik ist es oftmals schwierig, eine Verbesserung von einer Erneuerung abzugrenzen, sodass die beiden Alternativen ineinander fließen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 23).Dies führt zu einer höheren Belastbarkeit und geringeren Frostanfälligkeit, was sich wiederum positiv auf die Reparaturbedürftigkeit auswirken dürfte (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 24;… vgl. Gutachten der TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH vom 26. Juni 2009, S. 10).
Hierdurch erfolgen eine Entlastung der Fahrbahn und eine Trennung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr (…vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005, a.a.O., Rn. 28; B.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 28).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung
Eine die Verbesserungsmaßnahme ausschließende Unterschreitung einer Mindestbreite der Parkflächen (vgl. z. B. für eine Breite von lediglich 1, 5 m OVG Münster, Urteil vom 15. November 1991 - 2 A 1232/89 -, n. v.; bzw. für die Unterschreitung einer Mindestbreite von 1, 75 m , vgl. VGH München, Urteil vom 26. März 2002 - 6 B 96.3901 -, juris Rn. 29;… vgl. zu allem bei Driehaus/Raden, a. a. O., S. 838, Rn. 132) liegt nicht vor, da die Parkstreifen 2 m breit sind (vgl. Verkehrszeichenplanung, Bl. 73, 193 f. d. GA).Neu ist daher lediglich die Unterteilung in eigene und ausdrückliche Funktionsflächen für den fließenden und den ruhenden Verkehr, was sich auf die Verkehrsabläufe positiv auswirkt (vgl. VGH München, Urteile vom 26. März 2002 - 6 B 96.3901 -, juris Rn. 25 …und vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.1055 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Kassel…, Urteil vom 20. Juli 1993 - 5 TH 2859/90 -, juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …
Im Zuge der Erneuerung und Verbesserung der Verkehrsanlage nach Ablauf von mehr als 40 Jahren konnte auch die - teilweise über 80 Jahre alte Kanäle geführte - Straßenentwässerung verbessert oder erneuert werden (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 26). - VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.1729
(Auch) im Bereich der Abrechnungen von Straßen kann vom Entstehen der …
Die Verschmälerung darf jedoch zur Wahrung der Funktionsfähigkeit nicht so weit gehen, dass bei einer Gesamtbetrachtung der Teilanlage (siehe hierzu BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 37), also - wie oben ausgeführt - trotz Ausblendens etwaiger einzelner Engstellen, ein sicheres Begehen der Fußgänger nicht mehr gewährleistet ist (…BayVGH, U.v. 11.6.2002 a.a.O. Rn. 22 ff.). - VG Bayreuth, 22.08.2012 - B 4 K 10.1077
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung ist in der Regel eine …
Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.03.2002, Az. 6 B 96.3901) sei es schon nicht erforderlich, dass im Ausbaubeitragsbescheid zwischen Erneuerung und Verbesserung differenziert werde.Hinsichtlich der Frage, ob die "Erneuerung" der Fahrbahn eine "Verbesserung" darstellt, schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs an, wonach mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien ohnehin mit jeder Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße eine technische Verbesserung einhergehen dürfte, so dass sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen lassen, sondern ineinander fließen (vgl. Urteil vom 26.03.2002, Az. 6 B 96.3901, juris).
- VG Ansbach, 28.02.2008 - AN 18 K 06.00788
Straßenausbaubeitrag; (mögliche) Umstufung als Kreisstraße abrechnungstechnisch …
Wenn die Beklagte in diesem Zusammenhang weiterhin vorträgt, dass der Unterbau der gesamten Verkehranlage in seinem Hauptbestandteil mit Bauschutt aus der Nachkriegszeit hergestellt worden ist, ist mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien davon auszugehen, dass insoweit auch eine Verbesserungsmaßnahme vorliegt, weil "ohnehin mit jeder Erneuerung einer 20- bis 25-jährigen alten Straße eine technische Verbesserung einhergehen dürfte" (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.3.2002, Az.: 6 B 96.3901).Auch wenn vorher am Straßenrand Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen, sieht der BayVGH in seinem Urteil vom 26. März 2002, Az.: 6 B 96.3901 in der Anlegung von Parkbuchten eine der Verkehrssicherheit dienende Maßnahme, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit der Straße hat.
- VG Bayreuth, 15.11.2017 - B 4 K 16.589
Straßenausbaubeitrag für eine Anliegerstraße
Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, wonach mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien ohnehin mit jeder Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße eine technische Verbesserung einhergehen dürfte, lassen sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen, sondern fließen ineinander (vgl. BayVGH, U. v. 26.03.2002, Az. 6 B 96.3901, juris).Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung von einer Sanierungsbedürftigkeit nach einer üblichen Nutzungsdauer einer Ortsstraße von ca. 20 bis 25 Jahren aus (vgl. BayVGH, U. v. 26.03.2002, Az. 6 B 96.3901, juris).
- VGH Bayern, 25.05.2016 - 6 ZB 16.94
Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung beim Straßenausbaubeitrag
Der Zulassungsantrag enthält keinerlei greifbaren Anhaltspunkt dafür, dass die Funktionstauglichkeit der Gehwege oder Parkflächen ausgeschlossen wäre (vgl. u. a. BayVGH, B. v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 29). - VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 18 S 09.02203
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung, Verbesserung; pauschales Bestreiten; …
Dies gilt umso mehr, als die Verbesserung bzw. Erneuerung der Fahrbahn und die Erneuerung der Straßenentwässerung untrennbar miteinander zusammenhängen und isoliert voneinander nicht sinnvoll durchgeführt werden könnten (BayVGH, Urteil vom 26.3.2002 - 6 B 96.3901).Hinzu kommt, dass die tatsächliche Fahrbahnbreite durch die Straßenbaumaßnahmen wohl im Ergebnis auch nicht geschmälert worden ist, da bisher in der ... Straße Fahrzeuge teilweise auf beiden Seiten der Fahrbahn geparkt worden sind, wie sich aus in den Akten befindlichen Lichtbildern ergibt und nunmehr die Fahrbahn eine Unterteilung in eigene Funktionsflächen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erhalten hat, was sich auf die Verkehrsabläufe positiv auswirkt und in soweit eine Verbesserungsmaßnahme darstellt (BayVGH, Urteil vom 26.3.2002 - 6 B 96.3901).
- VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2354
Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn
- OVG Saarland, 21.08.2007 - 1 B 331/07
Rechtsfolgen einer wirksam nur beschränkt erteilten Zustimmung zur …
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568
Straßenbaubeitrag für Ortstraße
- VG Augsburg, 04.08.2014 - Au 2 S 14.894
Anfechtungsklage, Ausbau, Bauprogramm, Bebauungsplan, Innenbereich, Sperrwirkung, …
- VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510
Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
- VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 4 K 12.392
Erschließungsanlage bereits 1963 entsprechend den Anforderungen der seinerzeit …
- VG Schleswig, 19.04.2018 - 9 B 2/18
Ausbaubeiträge (Vorauszahlung) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388
Straßenausbaubeitrag
- VG Bayreuth, 16.08.2017 - B 4 K 16.146
Festsetzung eines höheren Straßenausbaubeitrags
- VG Bayreuth, 14.05.2014 - B 4 K 13.371
Straßenausbaubeitrag; wirksame Satzung, Tiefenbegrenzung, tatsächlich vorhandene …
- VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 2 S 15.643
Straßenausbaubeitragsrecht
- VG Bayreuth, 15.07.2014 - B 4 K 12.348
Straßenausbaubeitrag; Verlängerung einer bereits endgültig hergestellten Straße; …
- VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026
Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …
- VG Bayreuth, 16.04.2014 - B 4 K 13.293
Ernennung, Verbesserung einer Ortsstraße; verkehrsberuhigter Bereich; …
- VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 3 K 12.01614
Straßenausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung im zentralen Innenbereich; Beschränkter …
- VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 11.01598
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung, Verbesserung
- VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 C 10.3034
Prozesskostenhilfebeschwerde
- VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
Erhebung von Vorauszahlungen - Kosten für Straßenentwässerungseinrichtungen einer …
- VG München, 23.10.2012 - M 2 K 12.2388
Straßenausbaubeitrag; beitragsfähige Ausbaumaßnahme; Erneuerungsbedarf …
- VG Würzburg, 09.02.2010 - W 2 K 09.134
Ausbaubeitragssatzung - ABS - der Großen Kreisstadt Kitzingen vom 11. Juli 2005
- VG München, 04.08.2021 - M 28 K 20.1141
Straßenausbaubeitrag, Anlagenbildung, beitragsfähige Erneuerung und Verbesserung
Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.01.2002 - 6 B 96.3901 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.01.2002 - 6 B 96.3901
- VGH Bayern, 26.03.2002 - 6 B 96.3901